Holding-Gesellschaften in den Niederlanden

Für bisher nur regional oder national tätige KMU ist es in der Regel nicht einfach, sich auf einem ausländischen Wachstumsmarkt zu etablieren. Die Wahl der Unternehmensform ist dabei eine zentrale Frage und ein entscheidender Faktor.

NIWO will nicht nur ostfriesischen Unternehmen Expansionsmöglichkeiten in das europäische Ausland anbieten, sondern parallel auch ausländische Unternehmen in der deutsch-niederländischen Region ansiedeln, wobei wir die Vorteile eines deutschen und eines niederländischen Standortes nutzen wollen.

NIWO hat daher in seinem Projekt zur Analyser geeigneter Unternehmensformen untersucht, inwiefern sich diese für die o.a. Aufgabenstellung eignen und ob sich damit organisatorisch überschaubare und kostengünstige Lösung realisieren lassen.

Im Ergebnis ist insbesondere eine Lösungen nicht nur für deutsche Unternehmen interessant, die eine Expansion unter dem Schirm einer niederländischen Holding planen, sondern auch für europäische Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich aktiv werden wollen: die niederländische Holding.

Niederländische Holding als Basis:

„Kern“ solch eines Geschäftsmodells ist die Gründung und der Geschäftsbetrieb einer niederländischen Holding in der Rechtsform einer B.V. am Standort Winschoten in der Provinz Groningen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • ein hochentwickeltes Umfed mit langer Tradition
  • stabile wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen
  • eine zentrale geographische Lage in Europa
  • ausgezeichnete Verkehrsverbindungen und Infrastruktur
  • interessante Rahmenbedingungen für Holdingstrukturen
  • gute steuerliche Rahmenbedingungen, vor allem für Holding-Gesellschaften
  • unternehmerfreundliche Steuergesetzgebung
  • attraktive Gesellschaftsformen, insbesondere durch die neue B.V.
  • ein hoch entwickelter Dienstleistungs- und Finanzsektor
  • eines der attraktivsten Investitionsförderungspakete Europas
  • überdurchschnittlich hohes Wirtschaftswachstum
  • intensive Wirtschaftsverbindungen auch mit den USA

Warum also z.B. in Deutschland eine GmbH mit einem Stammkapital von € 25.000,00 gründen und dafür 3 bis 6 Monate Wartezeit einplanen, während man in den Niederlanden für die Gründung einer B.V. nur ca. 1 Woche braucht und lediglich aktuell ca. € 800,00 bis € 900,00 für die Gründungskosten veranschlagen muss? Als Stammkapital reicht in den Niederlanden theoretisch sogar nur € 1,00.

Dutch Intraco Holding B.V. betreibt in Winschoten ein entsprechend ausgerichtetes Servicecenter für die Verwaltung von Holding-Gesellschaften. In juristischen und steuerrechtlichen Fragen kooperieren wir mit einer niederländischen Steuerberatung und einer niederländischen Anwalts- und Notarkanzlei.

Büroservice inkl. ladungsfähiger Geschäftsadresse (Mietvertrag) sowie komplette Buchhaltung inkl. erforderlicher Jahresabschlüsse können wir aktuell für anfänglich € 380,00 netto pro Monat bei 36 Monaten Laufzeit anbieten. Wir übernehmen aber weder Geschäftsführungspositionen noch Prokura noch Handlungsvollmachten.

Unsere Kapazitäten sind jedoch nicht unbegrenzt. Darum können wir nur einer bestimmten Anzahl von Unternehmen diesen Service anbieten. Entscheidend ist dabei aber nicht nur die Reihenfolge der Anfragen, sondern in erster Linie unsere Entscheidung, ob wir den Mandanten und dessen Geschäftsmodell auch akzeptieren können, denn wir sind ausschließlich an langfristigen und seriösen Geschäftsbeziehungen interessiert.

Variante1:
Nutzung einer niederländischen Holding für Aktivitäten auf dem deutschen Markt

Es gibt für juristische oder natürliche Gründer eine ganze Reihe guter Gründe, eine niederländische Holdingstruktur zu errichten. Da sind nicht nur die generellen Vorteile, die eine Gesellschaft in den Niederlanden hat, sondern es sind auch weitere Gründe vorstellbar, z.B:

  • man möchte nicht, dass der Wettbewerb über aktuelle Vorhaben erfährt und nutzt die Holding-Gesellschaft zum Schutz der Aktivitäten
  • man will die Holding als Komplementärin in einer B.V. & Co KG einsetzen, um einzelne Projekte sauber getrennt abzuwickeln
  • man möchte sich Zugang zu niederländischen Investitionsförderungspaketen und Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen
  • man möchte Patente, Wort-/Bildmarken, Urheberrechte etc. ausgliedern und die vorgesehenen Strukturen entsprechend den individuellen Bedürfnissen nutzen
  • man möchte sich an anderen Unternehmen über die Holding beteiligen
  • etc., etc.

Ähnlich wie bei der Verwaltung einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden bieten wir einen entsprechenden Service demnächst auch in Leer (Ostfriesland) an. In juristischen und steuerrechtlichen Fragen kooperieren wir mit einer deutschen Steuerberatung und einer deutschen Anwalts- und Notarkanzlei.
Wir übernehmen aber auch in Deutschland weder Geschäftsführungspositionen noch Prokura noch Handlungsvollmachten.

Wir übernehmen bevorzugt die Betreuung von Tochterunternehmen niederländischer Holdinggesellschaften, die von uns verwaltet werden. Diese können die Rechtsformen GmbH, UG aber natürlich auch B.V. & Co KG haben.

Büroservice inkl. ladungsfähiger Geschäftsadresse (Mietvertrag) können wir aktuell für anfänglich € 280,00 netto pro Monat bei 36 Monaten Laufzeit anbieten. Buchhaltung, Jahresabschlüsse etc. werden individuell mit der Steuerberatungskanzlei ausgehandelt. Das gilt auch für juristische Beratung und Begleitung, die unterschiedlich intensiv sein können.

Unsere Kapazitäten sind auch hier nicht unbegrenzt. Darum können wir auch in Leer nur einer bestimmten Anzahl von Unternehmen diesen Service anbieten. Entscheidend ist ebenfalls nicht nur die Reihenfolge der Anfragen, sondern in erster Linie unsere Entscheidung, ob wir den Mandanten und dessen Geschäftsmodell akzeptieren können.

Die Distanz zwischen den Standorte Winschoten in den Niederlanden und Leer in Deutschland beträgt übrigens lediglich 36 km.

Variante 2:
Nutzung einer niederländischen Holding für Unternehmen, die in Polen geschäftlich tätig werden wollen

Als einen der in Europa am stärksten wachsenden Absatz- und Beschaffungsmärkte haben wir uns für Polen entschieden. Polen auch deshalb, weil wir uns dort seit Jahren mit eigenen Firmen auf diversen Märkten bewegen, uns gut auskennen und über gewachsene Netzwerke und Kontakte im Land verfügen.

Auch für Unternehmen, die in Polen aktiv werden wollen, gibt es viele Überlegungen, ob man über eine niederländische Holdingstruktur direkt bzw. indirekt über eine deutsche Tochtergesellschaft oder direkt in Polen aktiv werden sollte.

  • man möchte nicht, das die Konkurrenz über aktuelle Aktivitäten in Polen erfährt und nutzt die Holding-Gesellschaft zur Diskretion
  • man will die Möglichkeiten der Holding zur Gründung projekt- oder produktbezogener Tochtergesellschaften in Polen nutzen
  • man möchte generell potentielle geschäftliche Risiken eingrenzen
  • man möchte die Nutzung von Patenten, Wort-/Bildmarken, Urheberrechten etc. über die Holding steuern und die geplanten Strukturen entsprechend den individuellen Ãœberlegungen nutzen
  • man möchte sich an anderen Unternehmen über die Holding direkt oder indirekt beteiligen
  • etc., etc.

Ähnlich wie bei der Verwaltung einer Holding-Gesellschaft in den Niederlanden und einem Büroservice in Leer (Ostfriesland) bieten wir einen ähnlichen, aber weitaus umfangreicheren Service in Wroclaw/Breslau in Polen an.

Wir übernehmen dabei aber auch in Polen weder Geschäftsführungspositionen noch Prokura noch Handlungsvollmachten. In juristischen und steuerrechtlichen Fragen kooperieren wir mit einer polnischen Steuerberatung und einer polnischen Anwalts- und Notarkanzlei.

Wir übernehmen bevorzugt die Betreuung von Tochterunternehmen niederländischer Holdinggesellschaften, die von uns verwaltet werden. Diese können die Rechtsform Sp.z o.o haben, aber auch lediglich erst einmal Repräsentanzen sein.

Büroservice inkl. ladungsfähiger Geschäftsadresse (Mietvertrag) können wir aktuell für anfänglich € 900,00 netto pro Monat bei 36 Monaten Laufzeit anbieten. Der Service beinhaltet nicht nur die Verwaltung, sondern auch grundsätzliche Bürotätigkeiten in drei Sprachen (polnisch, deutsch, englisch).

Buchhaltung, Jahresabschlüsse etc. werden immer individuell mit der Steuerberatungskanzlei ausgehandelt. Das gilt auch für juristische Beratung und Begleitung in Polen, die sehr individuell ausfallen kann.

Auch in Polen sind unsere Kapazitäten nicht unbegrenzt. Darum können wir auch in Wroclaw ebenfalls nur einer bestimmten Anzahl von Unternehmen diesen Service anbieten. Gerade in Polen ist es sehr stark davon abhängig, welcher Branche unser potentieller Mandant angehört.

Nachbemerkungen:

  • Die angebotenen Dienstleistungen sind für Mitglieder des NIWO-bzw. des ENREET – Netzwerkes stark subventioniert
  • Unsere Kapazitäten in den Niederlanden, Deutschland und Polen sind aus aufbau- und ablauforganisatorischen Gründen begrenzt
  • Wir beraten weder in juristischen noch in steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Generell sind unsere AGB Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung
  • Wir übernehmen weder Geschäftsführungsfunktionen, noch Prokura noch Handlungsvollmachten und sind auch nicht zum Inkasso legitimiert
  • Für Leistungen, die über das vertraglich vereinbarte Kontingent hinausgehen, gilt unsere jeweils aktuelle Honorarordnung
  • Außer den o.a. skizzierten Geschäftsmodellen sind natürlich weitere Gestaltungsmöglichkeiten denkbar, die gesondert verhandelt und vertraglich fixiert werden

Anfragen und Kontakt:

Michael Ilgner
m.ilgner@dutch-intraco.eu
telefonisch in Deutschland: 0049 – 152 900 67 673
in den Niederlanden: 0031 – 6 297 02 850
in Polen: 0048 – 732 351 985

Piotr Leszek
p.leszek@ilc-consulting.pl
telefonisch in Polen: 0048 – 501 541 673
in Deutschland: 0049 – 152 900 339 34
in den Niederlanden: 0031 – 6 297 02 410